Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen

im Folgenden genannt "AGB"
der meteocontrol GmbH, Augsburg

(September 2017)

§ 1. Allgemeines
§ 1.1. Allen Lieferungen und Leistungen der meteocontrol GmbH liegen ausschließlich diese Allgemeinen Lieferbedingungen zugrunde. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/Nutzers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die meteocontrol GmbH ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2. Vertragsschluss
§ 2.1. Technische Angaben, Kostenvoranschläge und sonstige Auskünfte stellen keine bindenden Angebote dar, sondern bloße Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
§ 2.2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen, die der Kunde im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der meteocontrol GmbH vorgelegt bekommt, behält sie sich ihre Eigentums- und Urheberrechte vor; der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der meteocontrol GmbH zu reproduzieren, zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig weiterzugeben oder diese Unterlagen in einer Weise zu verwenden, die ihren Interessen entgegensteht. Sofern der Auftrag nicht an die meteocontrol GmbH erteilt wird, sind diese Unterlagen auf ihr Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§ 2.3. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der meteocontrol GmbH zustande, oder wenn diese den Auftrag ausführt. Eine von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigung oder Lieferung gilt als neues Angebot, welches durch den Kunden entweder ausdrücklich durch Erklärung oder konkludent durch Entgegennahme der Ware angenommen wird.
§ 2.4. Die Auftragsbestätigung der meteocontrol GmbH ist für den Umfang ihrer Lieferungen und Leistungen maßgebend. Änderungen des Liefer- und Leistungsumfanges und die daraus resultierenden Preis- und Terminänderungen sind von den Vertragsparteien ohne Verzug jeweils einvernehmlich und gegenseitig schriftlich zu bestätigen. Bis die Parteien sich über die Änderungen geeinigt haben, halten sie sich an das ursprünglich Vereinbarte gebunden und fahren mit der Vertragserfüllung fort.
§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen
§ 3.1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in EURO zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer. Mehrkosten für eine Verpackung und Sonderverpackung, die der Kunde verlangt, werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3.2. Sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren sowie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die im Zusammenhang mit der Lieferung anfallen, trägt der Kunde.
§ 3.3. Die Lieferung erfolgt gemäß Incoterms 2010 (EXW).
§ 3.4. Liegen zwischen dem Vertragsschluss und Lieferung/Leistung mehr als vier Monate und hat sich die Kostenlage verändert, so ist die meteocontrol GmbH zur Preisanpassung berechtigt. Voraussetzung hierfür, dass die Verzögerung der Lieferung/Leistung nicht durch die meteocontrol GmbH selbst verschuldet wurde.
§ 3.5. Für Neukunden gilt generell Vorauskasse. Für Aufträge mit einer Nettoauftragssumme von über 50.000€ sind bei Auftragserteilung 30% als Anzahlung zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer zu leisten.
§ 3.6. Rechnungen sind fällig und ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungseinstellung durch den Kunden, sowie bei Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden, werden offene Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
§ 3.7. Bei Lieferungen ins Ausland behält sich die meteocontrol GmbH vor, Zahlung aus Akkreditiv oder Dokumente gegen Zahlung zu verlangen.
§ 3.8. Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung gegen die meteocontrol GmbH zulässig.
§ 3.9. Bei Zahlungsverzug ist die meteocontrol GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. zu berechnen, die gelieferte Ware zurückzunehmen und weitere Lieferungen zu verweigern. Die vertragliche Zahlungsverpflichtung des Partners bleibt hiervon unberührt. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 3.10. Bei Vergütung eines Angebots mit Leistungen nach Aufwand gilt die jeweils gültige Preisliste der meteocontrol GmbH.
§ 3.11. Für die Bereitstellung von internetgestützten Serviceleistungen besteht regelmäßig zwischen der meteocontrol GmbH und deren VertriebsPartnern eine gesonderte, schriftliche Vergütungsvereinbarung.
§ 4. Liefer- und Leistungsfristen
§ 4.1. Die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen gelten annähernd und verlängern sich angemessen, wenn sie aus Gründen, die die meteocontrol GmbH nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können.
Sind Lieferfristen bestimmt, ist das Datum der Meldung zur Versandbereitschaft der Ware für die Einhaltung der Lieferfrist maßgeblich.
§ 4.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, die zur Verzögerungen führen, so ist die meteocontrol GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des allgemeinen Preisverfalls oder Verschlechterung der zu liefernden Ware geht auf den Kunden über, sobald er in Annahmeverzug geraten ist oder seinen sonstigen wesentlichen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
§ 4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die meteocontrol GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die meteocontrol GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird die meteocontrol GmbH dem Kunden rechtzeitig mitteilen.
Dauert das Ereignis "höhere Gewalt" länger als 60 (sechzig) Tage, so ist die meteocontrol GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt für den Kunden.
Jede Partei trägt ihre eigenen Mehrkosten, die wegen des Liefer-, Annahme- bzw. Abnahmeverzugs auf Grund höherer Gewalt bzw. durch den Rücktritt vom Vertrag auf Grund höherer Gewalt entstanden sind bzw. noch entstehen werden.
§ 4.4. Die meteocontrol GmbH behält sich Teillieferungen vor, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
§ 5. Mitwirkungspflichten des Kunden
§ 5.1. Die meteocontrol GmbH ist von ihrer Leistungspflicht befreit, solange der Kunde die nachfolgenden für die meteocontrol GmbH kostenlosen Mitwirkungspflichten - sofern erforderlich - nicht rechtzeitig bzw. fehlerhaft erfüllt. Die meteocontrol ist berechtigt eine Frist zur Erbringung der Mitwirkungshandlung zu bestimmen und bei Nichterbringung innerhalb der Frist vom Vertrag zurückzutreten.

a) Der Kunde hat die meteocontrol GmbH über maßgebliche nationale Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und sonstigen einschlägigen Vorschriften rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig und auf eigene Kosten bei der zuständigen Behörde einzuholen.

b) Der Kunde hat die meteocontrol GmbH bei der Beschaffung von einschlägigen Informationen zu unterstützen und alle seine technischen Unterlagen, Kalkulationen und sonstige Informationen, die die meteocontrol GmbH bei der Durchführung des Auftrags benötigt, zur Verfügung zu stellen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen ist der Kunde verantwortlich.

§ 6. Softwarelizenzen
§ 6.1. Die meteocontrol GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die gelieferte Software und die dazugehörige Dokumentation ausschließlich für den mit dem Kunden vereinbarten Zweck zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet. Der Kunde ist nicht befugt, das Portal sowie die ausgelieferte Software ganz oder teilweise zu reproduzieren, zu ändern, zu ergänzen, zu kompilieren oder zurückzukompilieren. Ausgenommen hiervon sind Kopien zu Archivierungs-, Sicherungs- oder zu von der meteocontrol GmbH ausdrücklich schriftlich gestatteten Zwecken; alle Kopien müssen dieselben Urheberrechtshinweise wie die Originale enthalten.
§ 6.2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Software oder der Dokumentation. Im Falle einer Überlassung der Liefergegenstände wird der Kunde dem Dritten die vorstehenden Verpflichtungen auferlegen.
§ 6.3. Die Überlassung der Software erfolgt ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) und ohne Quellcode (source code).
§ 7. Portal - Geschäft
§ 7.1. meteocontrol bietet mit dem Internetportal DSC (Daten-Service-Center) technische Lösungen an, die es ermöglichen, dass Mess- und Zählerdaten von Energieerzeugungsanlagen mit Hilfe der internetgestützten Serviceleistungen verwaltet werden und die technische Betriebsführung durchgeführt werden kann.
§ 7.2. Die meteocontrol GmbH ist berechtigt, jederzeit technisch notwendige Änderungen und unaufschiebbare Wartungsarbeiten am DSC vorzunehmen und den Betrieb des DSC für die Durchführung von Änderungen im erforderlichen Umfang einzuschränken oder kurzfristig einzustellen. Sie wird sich bemühen, bei der Durchführung von Änderungen eine Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit vom Nutzer zum Zeitpunkt der Änderung der genutzten Software zu erreichen. Die meteocontrol GmbH wird sich bemühen Änderungen am System nicht zu Zeiten hoher Auslastung (Monatswechsel, Montag vormittags) durchzuführen.
§ 7.3. Der Kunde versichert und verpflichtet sich, dass die von ihm verwendeten Bilddaten (z.B. Foto der Anlage) oder sonstige Daten nicht gegen Urheber-, Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster), sonstige Rechte (z. B. das Recht am eigenen Bild, Namens- oder Persönlichkeitsrechte) verstößt oder sittenwirdrig, verfassungswidrig, pornographisch oder jugendgefährdend sind.
§ 7.4. Der Nutzer ist grundsätzlich selbst für die Richtigkeit der Messwerte verantwortlich. Von dem DSC werden die Werte angezeigt, welche an das DSC gesandt werden. Eine Plausibilitätsprüfung erfolgt lediglich im Rahmen der Maßnahmen zur Fehlererkennung, welche auch von den Nutzern mit den entsprechenden Nutzungsrechten selbstständig angepasst und erweitert werden können.
§ 7.5. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass meteocontrol die Messdaten der Anlage speichern, verarbeiten und in anonymer Form nutzen darf, soweit dies für Zwecke der meteocontrol, nämlich Beratung, Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von meteocontrol erbrachten Dienste erforderlich ist.
§ 7.6. Dem Nutzer ist es untersagt die Webseiten des DSC automatisiert aufzurufen. Die Verwendung von Webcrawlern ist somit verboten. Die meteocontrol GmbH behält sich vor verdächtige IP-Adressen umgehend zu sperren. Durch entsprechenden Nachweis des Kunden ist eine Freischaltung erneut möglich. Sollte durch Webcrawling das Funktionieren des DSC beeinträchtigt werden, behält sich die meteocontrol GmbH das Recht zur Schadensersatzforderung vor.
§ 8. Gewährleistung und Haftung
§ 8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung. Davon ausgenommen sind:
- Fälle von Kundenverschulden (wie z. B. Überspannungsschaden, Fehler durch nachträgliche Eingriffe, Fehler am Betriebssystem des Kunden oder Drittprodukten)
- Fälle von höherer Gewalt. Gegenstand der Gewährleistung ist die Hardware und Software ausschließlich in der ausgelieferten Version der meteocontrol GmbH. Fehler, die auf nachträgliche Eingriffe durch den Kunden zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Fehler am Betriebssystem des Kunden oder Drittprodukten. Bei einem Mangel von der meteocontrol GmbH gelieferten Software steht dem Kunden im Rahmen der Nacherfüllung grundsätzlich nur ein Recht auf die Beseitigung des Mangels durch die meteocontrol GmbH zu. Sofern die Beseitigung des Mangels durch die meteocontrol GmbH fehlgeschlagen ist, steht dem Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu.
§ 8.2. Mängelrügen von erkennbaren Mängeln, Falschlieferungen und Fehlmengen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware per eingeschriebenem Brief, per Telefaxmitteilung oder per E-Mail mit Lesebestätigung bei der meteocontrol GmbH eingehen.
Mängelrügen von nicht offensichtlich erkennbaren Mängeln müssen unverzüglich nach deren Entdeckung gemäß vorstehendem Absatz gerügt werden. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass ein Mangel vorliegt und ein Mangel nicht offensichtlich erkennbar war.
Bei äußerlich beschädigten oder unvollständig eintreffenden Sendungen hat der Kunde dies beim Paketdienst/ Frachtführer sofort bei Erhalt der Ware zu reklamieren.
Für nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung.
Rücksendungen und Reparaturen, die an die meteocontrol zurückgesendet werden, müssen frei Haus und DDP (Delivered Duty Paid) erfolgen. Andernfalls kann eine Annahme durch die meteocontrol nicht erfolgen.
§ 8.3. Die meteocontrol GmbH ist nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung oder durch Lieferung mangelfreier Ware unentgeltlich zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet von Schadensersatzansprüchen und Aufwendungsersatzansprüchen - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
Im Zusammenhang mit einem Mangel sind weitergehende Ansprüche gegen die meteocontrol und deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Sofern die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung zu unverhältnismäßigen Aufwendungen oder Kosten führt, kann die gewählte Art der Nacherfüllung durch die meteocontrol verweigert werden.
§ 8.4. Sämtliche Daten des Kunden werden von der meteocontrol GmbH für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Eingang der Kündigung des Vertragsverhältnisses für den Kunden aufbewahrt und zum Abruf bereitgehalten. Nach Ablauf von drei Monaten nach Eingang der Kündigung ist die meteocontrol GmbH zur Löschung der Daten berechtigt, sofern der Kunde im Kündigungsschreiben auf den dreimonatigen Zeitraum der Aufbewahrung samt Bereithaltung zum Abruf und der danach möglichen Löschung hingewiesen wurde. Von diesen Regelungen sind personenbezogene Daten ausgenommen. Bei diesen gelten ausschließlich die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. künftig der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung sind Daten, für die eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht (beispielsweise steuer- oder handelsrechtliche Vorgaben).
§ 8.5. Auf Grund der Vielzahl vorkommender und neuer Computer-Viren kann trotz ständiger Kontrolle keine 100%ige Gewähr für die Virenfreiheit des gelieferten Produkts gegeben werden. Die Software wird mit den üblichen Programmen auf Virenfreiheit geprüft, trotzdem ist vor Gebrauch der Software die Virenfreiheit durch den Besteller nochmals zu prüfen.
§ 8.6. Die meteocontrol GmbH steht dafür ein, dass die gelieferte Ware frei von Schutzrechten Dritter ist, die die vertragliche Nutzung bzw. Verwertung einschränken oder ausschließen.
§ 8.7. Behaupten Dritte eine Verletzung der ihnen zustehenden Rechte, kann die meteocontrol GmbH dem Kunden die Nutzung oder Verwertung der betroffenen Ware mit sofortiger Wirkung untersagen. Gleichzeitig ist die meteocontrol GmbH in diesem Umfang dann verpflichtet, nach ihrer Wahl entweder die betroffene Ware in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr unter das behauptete Schutzrecht fallen, jedoch weiter dem vorliegenden Vertrag entsprechen, oder das Recht zu erwerben, die betroffene Ware uneingeschränkt zu nutzen. Sollte der meteocontrol GmbH dies nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen möglich sein oder die Nacherfüllungsmaßnahmen der meteocontrol GmbH fehlgeschlagen sein, steht dem Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu.
§ 8.8. meteocontrol GmbH ist berechtigt und verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten aus behaupteten Schutzrechtsverletzungen auf ihre Kosten zu führen.
§ 8.9. Der Kunde wird die meteocontrol GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen behaupteter Schutzrechtsverletzungen geltend gemacht werden.
§ 8.10. Die meteocontrol GmbH haftet für Schäden des Nutzers, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der meteocontrol GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet meteocontrol GmbH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Dies sind alle Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Dabei ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Ausgenommen von den vorstehenden Beschränkungen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8.11. Die meteocontrol GmbH nutzt zur Erbringung ihrer Leistungen u.a. Daten und Informationen, die von Dritten ohne Zusicherung bestimmter Eigenschaften und Qualitätsmerkmale bezogen werden. Sie haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte. Die meteocontrol GmbH liefert Daten aus verschiedenen Messnetzen, auf deren Datengüte und Datenverfügbarkeit sie keinen Einfluss hat. Bei der Lieferung der Daten kann es durch meteorologische Einflüsse, Wartungsarbeiten und andere nicht vorhersehbare Gründe zu Datenausfällen kommen. Die Übertragung der Daten erfolgt über das Internet. Es sind unterschiedliche Server und Provider daran beteiligt; darauf hat die meteocontrol GmbH keinerlei Einfluss. Daher kann eine hundertprozentige Datenverfügbarkeit nicht gewährleistet werden.
§ 8.12. Die Lieferung der Wetterdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen des vom Auftraggeber verfolgten Geschäftsbetriebes. Eine Nutzung der Daten zu sonstigen kommerziellen Zwecken oder eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 8.13. Bei Leistungen im Bereich Einspeisemanagement haftet meteocontrol nicht für Vorkommnisse oder Ereignisse die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, wie zum Beispiel für die Richtigkeit der Regelbefehle eines Energieversorgungsunternehmens, Nichtdurchführung von weitergeleiteten Regelbefehlen, Hard- und/oder Softwareausfälle beim Anlagenbetreiber oder Schaltvorgänge beim Endkunden. Jede Haftung für Schäden die durch solche Vorkommnisse und Ereignisse verursacht werden, wie zum Beispiel Ertragsausfälle, Netzinstabilität, Beschädigung von Teilen der Kundenanlage, wie zum Beispiel eines Wechselrichters, bleibt ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 9. Eigentumsvorbehalt
Die meteocontrol GmbH behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie sonstiger aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche gegen den Kunden vor (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Er tritt der meteocontrol GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die meteocontrol GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die meteocontrol GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten der meteocontrol GmbH die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der meteocontrol GmbH.
§ 10. Geheimhaltung
§ 10.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass über sämtliche Informationen, die bei Anbahnung des Vertragsverhältnisses oder Durchführung des Vertragsverhältnisses erhalten wurden, Stillschweigen zu bewahren ist. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 10.2. Es ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der meteocontrol GmbH gestattet, auf die mit dieser bestehende Geschäftsverbindung in Informations- und/ oder Werbematerial Bezug zu nehmen.
§ 10.3. Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt insbesondere auch für die von meteocontrol GmbH benannten Zugangsdaten, Email- und IP-Adressen und Passwörter.
§ 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache, Teilnichtigkeit und Schriftform
§ 11.1. Der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg.
§ 11.2. Dieses Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§ 11.3. Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 11.4. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 11.5. Bei Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht.